Impfungen während der Schwangerschaft

Vor einer geplanten Schwangerschaft ist es sinnvoll, zur Vorsorgeuntersuchung den Impfpass mitzubringen, um Sie bei eventuellen Impflücken vor Schwangerschaftseintritt beraten zu können. Je vollständiger die werdende Mutter geimpft ist, desto besser kann sie ihrem Kind den Nestschutz durch Leihimmunität garantieren.

Während der Schwangerschaft gilt der Grundsatz: So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig impfen. Im ersten Trimenon sollte keine Impfung durchgeführt werden. Ab zweitem Trimenon sind folgende Impfungen erlaubt: Tetanus/Diphtherie, Polio, Hepatitis B, Pneumokokken, Tollwut. Verboten sind Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken).

Ausdrücklich empfohlen wird die Impfung gegen Influenza (Grippe) ab dem zweiten Trimenon. Durch die Schwangerschaft ist das Immunsystem der werdenen Mutter nicht voll funktionsfähig. Sie kann durch eine „normale“ Grippe schwer erkranken. Komplikationen wie z.B. eine Lungenentzündung verlaufen auch aufgrund nur begrenzt einsetzbarer Antibiotika langwierig und meistens unter stationären Bedingungen. Neuere Studien haben darüber hinaus ergeben, dass Neugeborene im ersten Lebensjahr deutlich weniger an Infekten erkranken, wenn die Mutter in der Schwangerschaft geimpft wurde.